Aktuelles
Pflicht-Haftpflichtversicherung für niedergelassene Vertragsärzte
Zum 20.07.2021 hat der Gesetzgeber eine Pflicht-Haftpflichtversicherung für niedergelassene Vertragsärzte eingeführt (§ 95e SGB V).
Die neu eingeführte Pflichtversicherung unterscheidet in der Gestaltung der gesetzlichen Versicherungspflicht zwischen
niedergelassenen Vertragsärzten und
Organisationsformen mit angestellten Ärzten (MVZ, BAG´s).
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Vertriebsinformation.